Einreisebestimmungen im Türkische Riviera-Lexikon
Wie für alle andern Urlaubsländer auch, gibt es bestimmte Einreisebedingungen, wenn man in
die Türkei reisen möchte. So benötigt man für die Einreise einen gütigen Reisepass oder
Kinderausweis sowie einen gültigen Personalausweis bzw. einen vorläufigen gültigen
Personalsausweis. Wichtig ist zu wissen, dass man in die Türkei mit einem deutschen
Reiseausweis als Ersatz für den Personalausweis nicht einreisen kann. Hält man sich weniger
als drei Monate in der Türkei auf, benötigt man kein Visum. Ist man jedoch länger als die
besagten drei Monate in der Türkei unterwegs, ist ein Visum zwingend erforderlich. In die
Türkei darf man grundsätzlich ausländische Währungen in unbegrenzter Höhe einführen. Bei
der Ausfuhr gelten jedoch andere Regelungen, die man kurz vor Reiseantritt erfragen sollte,
da sie sich in den letzten Jahren immer wieder geändert haben. Selbstverständlich darf man in
die Türkei auch Dinge einführen, die dem persönlichen Gebrauch dienen. Hierzu gehören
medizinische Geräte und Medikamente sowie Geschenke. Letztere dürfen aber nur einen
Gesamtwert von 300 Euro ausmachen. Des Weiteren darf man 200 Zigaretten, 50 Zigarillos,
10 Zigarren, 200g Zigarrentabak, eine Flasche Alkohol, fünf Flaschen Kölnisch Wasser,
Parfüm oder Essenz sowie ein Kilo Kaffee einführen. Wer allerdings noch keine 18 Jahre alt
ist, darf Alkohol, Zigaretten und Tabak nicht einführen. Verboten ist grundsätzlich die
Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeugen jeglicher Art. Sogar das Campingmesser darf
man nicht mit in die Türkei einführen, es sei denn, man hat eine besondere Erlaubnis dafür.
Streng verboten ist auch die Einfuhr von Drogen, der Handel und der Gebrauch dieser. Die
Strafen sind in der Türkei für solche Vergehen sehr hoch.


